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| Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind IGeL-Leistungen: "... Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind." IGeL-Leistungen müssen daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen privat abgerechnet werden. In unserer Praxis bieten wir Ihnen folgende IGeL-Leistungen an:
(Mehr Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie durch Anklicken des Links) |
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