Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind IGeL-Leistungen:
"... Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind."

IGeL-Leistungen müssen daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Ihnen privat abgerechnet werden.

In unserer Praxis bieten wir Ihnen folgende IGeL-Leistungen an:

(Mehr Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie durch Anklicken des Links)